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Zum Teilerlass der Grundsteuer bei Ertragsminderung
Für die Grundsteuer ist die sachliche Unbilligkeit im Falle der Ertragsminderung abschließend in den §§ 32 ff. GrStG geregelt. Ein darüber hinausgehender (teilweiser) Grundsteuererlass aufgrund des Umstandes, dass der Steuerpflichtige wegen seiner persönlichen Einkommens- und Vermögenssituation die Grundsteuer nicht oder nur schwer aufbringen kann, ist bei der Grundsteuer als Realsteuer nicht vorgesehen.
mehrWegen gestiegener Energiekosten gewährte Einmalzahlung in Höhe von 75 Euro - Keine Minderung der Grundsicherungsleistungen
Bei der Berechnung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind Zuwendungen, die ein anderer erbringt, ohne hierzu eine rechtliche oder sittliche Pflicht zu haben, nicht als Einkommen zu berücksichtigen, wenn diese Zuwendungen die Lage der Leistungsberechtigten nicht so günstig beeinflussen, dass daneben die Grundsicherungsleistungen nicht gerechtfertigt wären.
mehrTarifliche Inflationsausgleichszahlungen dürfen während der Elternzeit ausgesetzt werden
Tariflich vereinbarte Inflationsausgleichszahlungen dürfen während der Elternzeit ausgesetzt werden. Damit ist keine mittelbare Diskriminierung von Arbeitnehmerinnen verbunden.
mehrForderungsverzicht zwischen Gesellschaftern einer GmbH ohne angemessenen Wertausgleich als freigebige Zuwendung
Wenn Gesellschafter einer GmbH wirksam vereinbart haben, dass Leistungen in die Kapitalrücklage gesellschafterbezogen zugeordnet werden, wird jedoch die Kapitalrücklage im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung abweichend hiervon allen Gesellschaftern entsprechend ihren Beteiligungsquoten zugerechnet, kann der Verzicht auf einen angemessenen Wertausgleich durch den Gesellschafter, der die Leistungen erbracht hat, eine freigebige Zuwendung zugunsten der Mitgesellschafter darstellen.
mehrVerschaffung von Dienstleistungen als schädliche Nebenleistung zur Vermietung von Seniorenwohnungen - Keine erweiterte Kürzung gemäß GewStG
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob einer GmbH, die Wohnungen an Senioren vermietete, die erweiterte Gewerbesteuerkürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG zusteht.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Letzte Änderung: 30.10.2024 © Müller I Ciesla I Partner 2024