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Betriebskosten: Bei Unklarheit über Vereinbarung einer Pauschale oder Vorauszahlung gilt Pauschale als vereinbart
Wenn aus einer Formulierung in den AGB des Vermieters nicht deutlich hervorgeht, ob Betriebskosten als Pauschale oder Vorauszahlung vereinbart sind, gehen die Zweifel gemäß § 305c Abs. 2 BGB zu Lasten des Vermieters, sodass von einer Pauschale auszugehen ist.
mehrKein Anspruch auf Ceragem-Massageliege von der gesetzlichen Krankenversicherung
Eine Ceragem-Massageliege zählt nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung.
mehrVerbrauch des ermäßigten Steuersatzes durch Anwendung dieses Steuersatzes für ein früheres Veranlagungsjahr ohne Antrag des Steuerpflichtigen
Die antragsgebundene Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG, die der Steuerpflichtige nur einmal im Leben in Anspruch nehmen kann, ist auch dann verbraucht, wenn das Finanzamt die Vergünstigung zu Unrecht gewährt hat. Dies gilt selbst dann, wenn dies ohne Antrag des Steuerpflichtigen geschieht oder ein Betrag begünstigt besteuert wird, bei dem es sich tatsächlich nicht um einen Veräußerungsgewinn im Sinne des § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG handelt.
mehrKeine erweiterte Gewerbesteuer-Kürzung bei Vermietung einer Lagerhalle mit Lastenaufzug und Paletten-Förderanlage
Bei einer Paletten-Förderanlage in einer zweigeschossigen Lagerhalle, in der bereits ein Lastenaufzug vorhanden ist, handelt es sich um eine Betriebsvorrichtung, deren Mitvermietung die erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ausschließt.
mehrAnspruch auf Hinterbliebenenleistungen nur bei Nachweis der Hinterblieben eines Wegeunfall des Geschädigten
Für die Tatsache, dass der Geschädigte am Unfalltag einer versicherten Tätigkeit nachging und er sich auf dem Heimweg von dieser Tätigkeit befand, als er tödlich verunglückte, trägt die Hinterbliebene die Beweislast. Ansonsten muss die Berufsgenossenschaft nicht zahlen.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Letzte Änderung: 30.10.2024 © Müller I Ciesla I Partner 2024