Infothek
Verbrühung durch kaputte Kaffeekanne in der Ferienwohnung - Haftet der Vermieter?
Ein Vermieter einer Ferienwohnung haftet grundsätzlich sogar ohne jedes eigene Verschulden, allerdings nur für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen. Kann im Fall einer Verletzung durch eine defekte Kaffeekanne nicht bewiesen werden, dass ein Mangel zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden war, muss der Vermieter nicht haften.
mehrUnbekannter Dritter rettet Kater: Halterin haftet für Tierarztkosten
Ein Tierhalter haftet für die Behandlungskosten, wenn ein unbekannter Dritter das erkrankte Tier zum Tierarzt bringt.
mehrKeine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie mehr - Bruttolohnerhöhung aber unschädlich
Anfang des Jahres laufen in vielen Unternehmen alljährliche Mitarbeiter- und Gehaltsgespräche an. Eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie kann zwar nicht mehr gewährt werden, Spielraum bei einer Lohnerhöhung gibt es aber.
mehrBei Aufhebung einer Wohnungseigentümergemeinschaft keine Grunderwerbsteuerbefreiung
Der Bundesfinanzhof hatte zur Auflösung von bestehenden Wohneinheiten mit anschließender Umwandlung in Miteigentumsanteile, Angleichung dieser Miteigentumsanteile und flächenmäßige Neuaufteilung in eine entstehende Wohnungseigentümergemeinschaft als Tausch i. S. des § 1 Abs. 5 GrEStG zu entscheiden.
mehrKeine rechtmäßige Eigenbedarfskündigung bei Vorliegen einer kumulativen Verschärfung der Kündigungsbeschränkung
Die Räumungsklage eines neuen Eigentümers wegen Eigenbedarfs kann unzulässig sein. Wenn eine gesetzesverstärkende Bestandsschutzklausel mit einer zeitlich nachfolgenden Vereinbarung zum vollständigen temporären Ausschluss der Eigenbedarfskündigung zusammentrifft, liegt eine kumulative Verschärfung der Kündigungsbeschränkung vor.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Letzte Änderung: 09.01.2025 © Müller I Ciesla I Partner 2025